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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bügelt Klage des BUND Naturschutz gegen den B10-Maximalausbau ab

23.05.2018

3 Jahre intensiver Arbeit des BUND Naturschutz und der BI "Pfuhler Ried" sind mit einem Federstrich ausradiert: Am 22. Mai 2018 hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die 2017 vom BUND und einem Landwirt eingereichte Klage sang- und klanglos abgewiesen. Sehr überrascht hat die Entscheidung freilich nicht, aber "die Arroganz der bayerischen Behörden gegenüber den Menschen und der Natur vor Ort war eklatant," sagt unser Geschäftsführer Bernd Kurus-Nägele, der die KG Neu-Ulm bei der Verhandlung am 8. Mai vertreten hat. Der Freistaat Bayern ließ keinerlei Interesse erkennen, den maßlosen Flächenverbrauch und die Ausgabe von Steuergeldern in diesem Fall zu minimieren, wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt.

Der BUND Naturschutz, der den vierspurigen Ausbau generell ablehnt, hatte zuletzt vor Gericht einen Vergleich angeboten, um den Querschnitt von 31 noch auf 21 Meter zu reduzieren. Aber auch dies wurde abgelehnt. Dabei hat das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium offensichtlich direkten Einfluss auf die Dimension des vierspurigen Ausbaus genommen. In einem uns vorliegenden Schreiben aus dem Jahr 2011 wurde das bayerische Innenministerium angewiesen, die Trassierung an die entsprechende Richtlinie RAA anzupassen, was das Staatliche Bauamt dann umsetzen musste. Ein weiterer Hinweis, dass das momentan betriebene Volksbegehren zum Flächenverbrauch dringend notwendig ist.

Die Leidtragenden sind nun vor allem die Menschen in Neu-Ulm. Durch den massiven Ausbau werden voraussichtlich täglich tausende von Autos und LKWs mehr von der A7 und A8 ins Stadtgebiet von Neu-Ulm gelenkt. Entsprechend mehr Lärm und Abgase sind die Folge. Aber auch das Pfuhler Ried als wichtigster Naherholungsraum der Neu-Ulmer wird durch das Vorhaben weiter massiv beeinträchtigt.

Mehr dazu in der BUND-Pressemitteilung