BUND Naturschutz und Landesfischereiverband klagen gegen Illerkraftwerk
Gegen die im Dezember 2016 erteilte Baugenehmigung für ein Wasserkraftwerk bei Dietenheim hat der BUND Naturschutz mit Unterstützung des Landesfischereiverbandes, des entsprechenden Fischereirechteinhabers sowie des LBV Klage eingereicht. Das Vorhaben verstößt nach unserer Überzeugung gegen geltendes Naturschutzrecht, da bei der Prüfung des Antrags nur das unmittelbare Umfeld des Kraftwerksstandorts betrachtet wurde. Bei Bauvorhaben dieser Größenordnung im Bereich von Flussläufen sind aber immer die Auswirkungen auf das gesamte Fluss-Aue-System zu berücksichtigen.
Maßgeblich für die Begründung der Klage sind u.a. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, welche die Herstellung eines guten ökologischen Zustands unserer Flüsse vorschreibt. Wegen der 40-jährigen Laufzeit dieser Genehmigung ist dies auf lange Sicht nicht mehr möglich. Das langfristig festgelegte Querbauwerk blockiert vor allem den ökogisch wichtigen Geschiebetransport im Flussbett. Auch verstößt das Vohaben gegen die FFH-Richtlinie, da es für das flussabwärts liegende FFH-Gebiet "Untere Illerauen" einen erheblichen Eingriff bedeutet. Durch die zu erwartende weitere Eintiefung der Gewässersohle ist mit einer Austrocknung zu rechnen mit unüberschaubaren Folgen auch auf die geschützte Amphibien- und Insektenfauna.