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Radioaktiv belastetes AKW-Abriss-Material wird in der Müllverbrennungsanlage Weißenhorn verbrannt!

Seit der Stilllegung des AKW-Blocks B im Jahr 2016 wird Material angeliefert, das aus dem Abriss des radioaktiv belasteten AKWs stammt.

Wir lehnen es ab, dass Gundremminger AKW-Abfall langfristig in großen Mengen per Müllverbrennung über die Luft weiträumig in der Umgebung verteilt wird, selbst wenn die radioaktive Belastung der einzelnen angelieferten Abfall-Säcke angeblich nur gering sein sollte.

06.11.2019

Gefahren ionisierender Strahlung

Denn: Es gibt keinen unteren Strahlengrenzwert, unter dem eine radioaktive Belastung als wirkungslos bezeichnet werden kann. Jede weitere Strahlenbelastung und auch viele kleine weiteren zusätzlichen Belastungen haben bei Mensch, Tier und Pflanze Folgen, die sich im Laufe der Jahre summieren.

Die freigegebenen Materialien sind nicht frei von Radioaktivität, sondern gering radioaktiv!

Oberflächen-Vorbehandlung mit anschließender „Freimessung“

Auch die im AKW angewandte Oberflächen-Vorbehandlung mit anschließender „Freimessung“ entsorgt Radioaktivität nicht wirklich, sondern vermehrt die im AKW anfallende Gesamt-Müllmenge und verteilt die vorhandenen radioaktiven Partikel nach einer Verdünnung nur weiter. „Freimessung“ ist in diesem Zusammenhang ein verharmlosendes Wort für eine fragwürdige Methode, mit der dasselbe Material nach einer Messung juristisch nicht mehr als radioaktiv belastet definiert wird. Nach einer „Freimessung“ kann die Atomindustrie das Abfall-Material ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen und ohne weitere Atomaufsicht als normalen Müll oder als Wertstoffe in die Umgebung und an andere Industrien abgeben. Was danach damit geschieht, kontrolliert niemand mehr.

Die wesentlichen Kritikpunkte

Die dafür zugrunde gelegten Daten und Berechnungen sind nicht nachvollziehbar, da Ausgangsbasis und Rechenvorgang nicht offengelegt sind; sie beruhen auf veralteten Annahmen und Daten und entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik; die Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch radioaktive Strahlung und radioaktive Stoffe, gerade auch im Niedrigstrahlungsbereich, ist zu optimistisch angesetzt und muss neu bewertet werden.

Bereits seit Jahren werden radioaktive Reststoffe aus Atomanlagen freigegeben und landen auf Deponien, in Verbrennungsanlagen und zur freien Verwertung in der Umwelt. Aus dem Abbau der Atomkraftwerke - weitere Atomanlagen nicht mitgerechnet - sind in Deutschland mehrere Millionen Tonnen Müll zu erwarten, die als „freigemessene“ Abfälle auf Deponien, in Verbrennungsanlagen und zum allergrößten Teil zur freien Verwertung in die Umwelt verteilt werden sollen und dann nicht mehr rückholbar wären. Prinzipiell sind davon alle Bundesländer betroffen.

Wir unterstützen den offenen Brief der Ulmer Ärzteinitiative, IPPNW 26.10.19 an alle Umweltminister der BRD, um die bisherige Praxis, der „Freigabe nach §29 / §31 der Strahlenschutzverordnung“ zu beenden.

 offener Brief der Ulmer Ärzteinitiative

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